Lohn
Die Caritas stellt pflegende Angehörige zu einem Stundenlohn von 35 Franken an und zahlt in die Sozialversicherungen ein. Sofern ein Jahreseinkommen von mindestens 22'050 Franken erreicht wird - dies entspricht rund 51 Stunden pro Monat - wird in die Pensionskasse (2. Säule) einbezahlt. Die Caritas stellt pflegende Angehörige mit Wohnsitz in den Kantonen Bern, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri oder Zug an.
Welche Pflegeaufgaben werden bezahlt?
Voraussetzung für Anstellung und Entschädigung sind, dass Tätigkeiten der Grundpflege geleistet werden. Diese müssen ärztlich verordnet werden und können anschliessend über die Krankenkasse der Person, die gepflegt wird abgerechnet werden.
Die Grundpflege beinhaltet beispielsweise:
- Hilfe beim Duschen, Baden und Waschen oder bei der Zahnpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Assistenz beim Essen und Trinken
- Hilfe beim Toilettengang
- Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen und Gehen
Betreuungsaufgaben wie Gesellschaft leisten, zusammen Spazieren gehen oder auch Büroarbeiten wie das Erledigen der Steuererklärung oder Bezahlen von Rechnungen werden von der Krankenkasse nicht vergütet.
Pflichten der pflegenden Angehörigen
Pflegende Angehörige führen die Grundpflege gemäss Vereinbarung aus und nehmen an Qualitätsmassnahmen (regelmässige Gespräche, Evaluation des Pflegeplans) teil. Die Pflege wird täglich dokumentiert und die Pflegeleistungen werden erfasst.
«Ich bin gelassener, weil ich weiss, dass ich nicht mehr alleine bin.»VINCENZA PAPPALARDOPFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Weitere Entschädigungen für pflegende Angehörige
Weitere Informationen
Kontakt
Angehörige pflegen
Adligenswilerstrasse 15
Postfach
CH-6002 Luzern
+41 41 419 22 27angehoerigepflegen@caritas.ch
Flyer können per Telefon, E-Mail oder direkt im Caritas-Shop bezogen werden.