

Fairer Lohn für pflegende Angehörige
Die Caritas stellt pflegende Angehörige zu einem Stundenlohn von 35.50 Franken an und zahlt in die Sozialversicherungen ein. Sofern pflegende Angehörige ein Jahreseinkommen von mindestens 22'680 Franken erreichen, zahlt die Caritas in die Pensionskasse (2. Säule) ein. Die Caritas stellt pflegende Angehörige mit Wohnsitz in den Kantonen Bern, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri oder Zug an.
Welche Pflegeaufgaben werden bezahlt?
Voraussetzung für Anstellung und Entschädigung sind, dass Tätigkeiten der Grundpflege geleistet werden. Diese müssen verordnet werden und können anschliessend über die Krankenkasse der Person, die gepflegt wird abgerechnet werden.
Die Grundpflege beinhaltet beispielsweise:
- Hilfe beim Duschen, Baden und Waschen oder bei der Zahnpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Assistenz beim Essen und Trinken
- Hilfe beim Toilettengang
- Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen und Gehen
Betreuungsaufgaben wie Gesellschaft leisten, zusammen Spazieren gehen oder auch Büroarbeiten wie das Erledigen der Steuererklärung oder Bezahlen von Rechnungen werden von der Krankenkasse nicht vergütet.
Pflichten der pflegenden Angehörigen
Pflegende Angehörige führen die Grundpflege gemäss Vereinbarung aus und nehmen an Qualitätsmassnahmen (regelmässige Gespräche, Evaluation des Pflegeplans) teil. Die Pflege wird täglich dokumentiert und die Pflegeleistungen werden erfasst.
Weitere Entschädigungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können Betreuungsgutschriften beantragen. Die Betreuungsgutschrift ist ein fiktives Einkommen, das dem individuellen AHV-Konto angerechnet wird. Für jedes Jahr, in dem eine versicherte Person Angehörige betreut hat, werden ihr Gutschriften angerechnet. Diese Gutschriften sind keine Geldzahlungen, können aber die AHV-Rente der Angehörigen verbessern und Altersarmut vorbeugen. Die Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse im jeweiligen Wohnsitzkanton geltend gemacht werden. Alle Informationen finden Sie im Merkblatt 1.03 Betreuungsgutschriften:
Es gibt die Möglichkeit, dass das Familienmitglied, das gepflegt wird, Hilflosenentschädigung beantragt. Eltern, die ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind betreuen, erhalten ausserdem eine Betreuungsentschädigung.
Mehr zum Thema Lohn
Kontakt

Angehörige pflegen
Adligenswilerstrasse 15
Postfach
CH-6002 Luzern
+41 41 419 22 27angehoerigepflegen@caritas.ch
Flyer können per Telefon, E-Mail oder direkt im Caritas-Shop bezogen werden.



