Analog zur Kinderbetreuung können berufstätige Angehörige ab diesem Jahr bezahlt frei nehmen um ihre Angehörigen zu betreuen. Das Gesetz sieht dafür maximal 10 Tage pro Jahr und 3 Tage pro Ereignis vor. Lesen Sie dazu die offizielle Medieninformation.
Neu: Betreuungsentschädigung für berufstätige Angehörige in der Schweiz