Haushalte mit kleinem Renteneinkommen und wenig Vermögen können Ergänzungsleistungen beantragen, die die Betreuungs- und Pflegekosten beziehungsweise die Pflegeheimkosten grösstenteils übernehmen. Bei mittelständischen Haushalten hingegen fallen die selbstgetragenen Betreuungs- und Pflegekosten deutlich höher aus – und das Renteneinkommen reicht nicht aus, um die laufenden Kosten für das Pflegeheim zu decken. Dadurch werden diese Personen so lange ihr Vermögen aufbrauchen, bis ein Anspruch auf Sozialtransfers entsteht. Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass Rentnerinnen und Rentner bei exakt gleichen Ausgangsbedingungen je nach Wohnort unterschiedlich hohe Betreuungs- und Pflegekosten selbst zu tragen haben. Auch die frei verfügbaren Einkommen unterscheiden sich stark, weil viele Regelungen in der Gesundheitsversorgung, bei den Steuern und der sozialen Sicherheit kantonal und kommunal festgelegt sind.