Für den Vorsorgeauftrag hat Caritas gemeinsam mit Fachleuten eine Vorlage erarbeitet. Sie brauchen einen Vorsorgeauftrag, wenn Sie im Konkubinat leben, ledig oder verwitwet sind und nicht wollen, dass die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) einschreitet. Ehepaare und eingetragene Partnerschaften haben auch ohne Vorsorgevollmacht ein Vertretungsrecht. Für die ausserordentliche Vermögensverwaltung (z.B. Hausverkauf) brauchen aber auch Ehepaare einen Vorsorgeauftrag. Das Muster der Caritas dient Ihnen als Vorlage, um Ihren Vorsorgeauftrag einfach und rechtsgültig zu verfassen. Den Vorsorgeauftrag können Sie hier bestellen.
Die KESB macht eine sogenannte Validierung des Vorsorgeauftrags. Sie prüft, ob der Vorsorgeauftrag richtig erstellt wurde, ob die betroffene Person tatsächlich urteilsunfähig ist und ob die beauftragte Person fähig ist, die Vorsorgevollmacht wahrzunehmen.
Für die Personensorge (z.B. medizinische Entscheidungen) und den Rechtsverkehr (z.B. Einzahlungen, Versicherungen) sind sie automatisch entscheidungsberechtigt. Für die ausserordentliche Vermögensverwaltung brauchen aber auch Ehepaare und eingetragene Partner einen Vorsorgeauftrag.
Wenn jemand nicht mehr schreiben kann, muss der Vorsorgeauftrag vom Notar verfasst und beurkundet werden. Auch bei anspruchsvollen Vermögens- oder Familienverhältnissen ist es sinnvoll, sich juristisch beraten zu lassen. Der Notar kann dafür ein Formular zur Verfügung stellen.