Unsere Ziele sind die Sicherheit der betagten oder hilfsbedürftigen Menschen, die Entlastung der pflegenden Angehörigen und der Schutz der Betreuungspersonen. Das können wir dank der Zusammenarbeit mit unseren Caritas-Partnern in Osteuropa garantieren. Das Positionspapier Care-Migration braucht faire Rahmenbedingungen (PDF) enthält die politischen Forderungen von Caritas Schweiz zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren zuhause.
Für die Vermittlung oder den Verleih von Personal in Privathaushalte braucht es eine Bewilligung vom SECO. Eine Ausnahme gilt einzig für gemeinnützige Organisationen, zu denen Caritas Schweiz zählt. Caritas ist damit den öffentlichen Spitex-Organisationen gleichgestellt. Für die Betreuungspersonen gilt: Bei einem Aufenthalt unter drei Monaten wird eine amtliche Meldung (sogenanntes Meldeverfahren) benötigt. Bei einem längeren Aufenthalt wird eine L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung) eingeholt.
Die europäischen Caritas-Organisationen engagieren sich seit Jahren für den Schutz der Care-Migrantinnen und -Migranten und für die Qualität von Pflege und Betreuung zuhause. Als Teil des europäischen Caritas-Netzwerks unterhalten wir Partnerschaften zwischen Ost und West für die Vorbereitung und den Einsatz von Care-Migrantinnen und -Migranten, die als Betreuungspersonen im Privathaushalt arbeiten.
Das Leitbild Fair Care-Migration (PDF) wurde von 15 europäischen Caritas-Organisationen in Kraft gesetzt und bildet die ethische Orientierung für die 24 Stunden Betreuung in der Schweiz und in anderen Ländern.
Neben den fairen Anstellungsbedingungen setzten wir uns genauso dafür ein, dass die Betreuung und Pflege auch in Osteuropa gewährleistet bleibt. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuungspersonen den Lebensmittelpunkt im Herkunftsland behalten und als Pendelmigrantinnen und -migranten im Einsatz sind.
Während ihres Aufenthalts in der Schweiz sind die Betreuungspersonen bei Caritas Schweiz angestellt und in der Schweiz amtlich gemeldet. Der erste Monat gilt als Probezeit, die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage. Sie bezahlen während ihrer Tätigkeit in der Schweiz die obligatorischen Sozialversicherungen, Krankenkasse und Steuern. Sie sind durch Caritas Schweiz haftpflicht- und unfallversichert. Die Anstellung orientiert sich am nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) für die Hauswirtschaft.
Abgesehen von alltäglichen Aufmerksamkeiten dürfen Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörige den Betreuungspersonen keine Geschenke anbieten und diese darf keine Geschenke annehmen. Dies dient dem Schutz der Betreuungsperson und soll Abhängigkeiten vermeiden, keine Begehrlichkeiten wecken und Ungleichheiten unter Betreuerinnen und Betreuern vermeiden.
«Meine Mutter soll zuhause wohnen bleiben. Das ist ihr Wunsch
und das ist auch mein Wunsch." Lucia A., Tochter, Zürich
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