Angehörige pflegen

Angehörige, die Familienmitglieder pflegen, werden für ihre Arbeit entschädigt und professionell begleitet

Angebot

Lohn und Sozialversicherungen: CHF 35 Stundenlohn für pflegende Angehörige für die Grundpflege in der gesamten Zentralschweiz und Bern

Lohn und Sozialversicherungen: CHF 35 Stundenlohn für pflegende Angehörige für die Grundpflege in der gesamten Zentralschweiz und Bern

Diplomierte Pflegefachperson: Begleitung, Unterstützung und Bildung

Diplomierte Pflegefachperson: Begleitung, Unterstützung und Bildung

Sicherung der Qualität: Individueller Pflegeplan und regelmässige Gespräche per Telefon oder vor Ort

Sicherung der Qualität: Individueller Pflegeplan und regelmässige Gespräche per Telefon oder vor Ort

Lohn und Sozialversicherungen

Caritas stellt pflegende Angehörige zu einem Stundenlohn von 35 Franken an und zahlt in die Sozialversicherungen ein. Sofern ein Jahreseinkommen von mindestens 22'050 Franken erreicht wird - dies entspricht rund 51 Stunden pro Monat - wird in die Pensionskasse (2. Säule) einbezahlt.

Pflegeaufgaben

Voraussetzung für Anstellung und Entschädigung sind, dass Tätigkeiten der Grundpflege geleistet werden. Diese müssen ärztlich verordnet werden und können anschliessend über die Krankenkasse der Person, die gepflegt wird abgerechnet werden.

Die Grundpflege beinhaltet beispielsweise:

  • Hilfe beim Duschen, Baden und Waschen oder bei der Zahnpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Assistenz beim Essen und Trinken
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen und Gehen 

Betreuungsaufgaben wie Gesellschaft leisten, zusammen Spazieren gehen oder auch Büroarbeiten wie das Erledigen der Steuererklärung oder Bezahlen von Rechnungen werden von der Krankenkasse nicht vergütet.

«Ich bin gelassener, weil ich weiss, dass ich nicht mehr alleine bin.»Vincenza Pappalardopflegende Angehörige

Pflichten der pflegenden Angehörigen

Pflegende Angehörige führen die Grundpflege gemäss Vereinbarung aus und nehmen an Qualitätsmassnahmen (regelmässige Gespräche, Evaluation des Pflegeplans) teil. Die Pflege wird täglich dokumentiert und die Pflegeleistungen werden erfasst.

© Alexandra Wey

Unterstützung durch diplomierte Pflegefachperson

Eine diplomierte Pflegefachperson begleitet die Angehörigen. Sie besucht die Angehörigen regelmässig und steht ihnen mit fachlichem Rat und Instruktionen zur Seite. Diese Hilfe entlastet die Angehörigen, gibt ihnen Struktur, Stabilität und Sicherheit.

Die diplomierte Pflegefachperson erarbeitet gemeinsam mit den Angehörigen einen individuellen Pflegeplan. Dieser wird regelmässig in Gesprächen vor Ort und per Telefon evaluiert und angepasst.

Violeta Kadrijaj, diplomierte Pflegefachfrau, Kathrin Baumeler, diplomierte Pflegefachfrau, Sonja Graf, diplomierte Pflegefachfrau und Veronika Lagger Bisang, Pflegeleitung «Angehörige pflegen»

Kurse und Fortbildung

Pflegende Angehörige, die bei der Caritas angestellt sind, können ausgewählte Kurse des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) besuchen. Es handelt sich um Module aus dem Lehrgang Pflegehelfende SRK, die einzeln besucht werden können. Die Module behandeln Themen wie Sturz, Notfälle, Körperpflege, Prophylaxen/Vorbeugen oder Mobilisation. Die Kosten werden von der Caritas übernommen.

Zusätzlich organisiert die Caritas regelmässig einen halben Tag Fortbildung für die pflegenden Angehörigen. Die Fortbildung besteht aus einem fachlichen Input und gibt den Angehörigen die Gelegenheit sich untereinander auszutauschen.

Interessiert?

Falls Sie Interesse an unserem Angebot haben, kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder per Telefon +41 41 419 22 27.

Es können zurzeit pflegende Angehörige mit Wohnsitz im Kanton Luzern, Zug, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Uri oder Bern angestellt werden. Das Angebot wird laufend auf weitere Kantone ausgeweitet. Das Angebot wird im Kanton Bern gemeinsam mit Caritas Bern umgesetzt.

Weitere Entschädigungen für pflegende Angehörige

Zusammenarbeit mit Spitex-Organisationen

Das Angebot der Caritas ist eine Ergänzung zu den Leistungen von öffentlichen Spitex-Organisationen. Angehörige, die ihre Familienmitglieder pflegen, übernehmen grundpflegerische Tätigkeiten. Die Behandlungspflege (wie Wundverbände anlegen und wechseln, Spritzen geben oder Medikamente verabreichen) wird weiterhin von öffentlichen Spitex-Organisationen übernommen. Caritas arbeitet mit den regionalen, öffentlichen Spitex-Organisationen zusammen.

Engagement der Caritas

Die unbezahlte Care-Arbeit, die meist von Frauen geleistet wird, ist ein Armutsrisiko. Das fehlende Einkommen führt im Pensionsalter zu Vorsorgelücken und Altersarmut. Hier möchte Caritas präventiv eingreifen. Seit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes 2019 ist es in der Schweiz möglich, sich als pflegende Angehörige bei einer Organisation mit Spitex Lizenz anstellen und bezahlen zu lassen. Caritas hat bereits Erfahrung in der Betreuung von älteren Menschen zuhause und sieht hier eine Chance die Situation von pflegenden Angehörigen zu verbessern und für gute Rahmenbedingungen zu sorgen.

In den Medien

SRF Regionaljournal Zentralschweiz, 13. Januar 2023

Weitere Informationen

Kontakt

Caritas Care

Adligenswilerstrasse 15
Postfach
CH-6002 Luzern

+41 41 419 22 27gutbetreut@caritas.ch

Flyer können per Telefon, E-Mail oder direkt im Caritas-Shop bezogen werden.

Titelbild: © Alexandra Wey