Die Tätigkeiten der Grundpflege sind Voraussetzung für eine Entschädigung. Diese Tätigkeiten umfassen beispielsweise Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang, beim Aufstehen und Hinlegen sowie beim Gehen oder bei der Zahnpflege.
Betreuungsaufgaben (bspw. Gesellschaft leisten, zusammen Spazieren gehen) oder auch Büroarbeiten (bspw. Erledigen der Steuererklärung oder Bezahlen von Rechnungen) werden von der Krankenkasse nicht vergütet.
Die pflegenden Angehörigen sind bei Caritas angestellt. Der Lohn beträgt CHF 35 pro Stunde und beinhaltet alle obligatorischen Sozialversicherungen. Caritas zahlt ebenso in die Pensionskasse (2. Säule) ein, sofern ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 21'510 erreicht wird. So können allfällige Vorsorgelücken geschlossen werden.
Der Lohn wird von Caritas bezahlt. Die Leistungen der Angehörigen werden von Caritas über die Krankenkasse der gepflegten Person abgerechnet.
Pflegende Angehörige sind Personen, die ihre Familienmitglieder (Ehepartnerin oder Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister oder die Person, mit der sie eine eingetragene Partner- und Lebensgemeinschaft haben) oder Freundinnen und Freunde oder Personen aus der Nachbarschaft pflegen. Pflegende Angehörige unterstützen regelmässig und substanziell. Sie übernehmen Verantwortung und Verbindlichkeit in der Unterstützung (gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG, 2017).
In der Regel sollten die pflegenden Angehörigen das AHV-Alter noch nicht erreicht haben. Die Situation von pflegenden Angehörigen im AHV-Alter muss individuell geprüft werden.
Pflegende Angehörige müssen über keine Pflegeausbildung verfügen.
Falls Sie Interesse an unserem Angebot haben, kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder per Telefon 041 419 22 27. Es können aktuell nur pflegende Angehörige mit Wohnsitz im Kanton Luzern oder Zug angestellt werden. Nach einer Pilotphase soll das Angebot auf weitere Kantone ausgeweitet werden.
Zuerst führen wir mit Ihnen ein telefonisches Erstgespräch. Danach besucht Sie die regionale Pflegefachperson zuhause, wo der Pflegebedarf und die nötige Pflegeleistung überprüft werden. Ein individueller Pflegeplan wird erstellt. Anschliessend werden Ihnen alle nötigen Unterlagen zugeschickt und Sie haben Zeit alles in Ruhe durchzulesen. Mit der Vertragsunterzeichnung beider Parteien kommt es zu einem Anstellungsverhältnis.
Pflegende Angehörige können Betreuungsgutschriften beantragen. Die Betreuungsgutschrift ist ein fiktives Einkommen, das dem individuellen AHV-Konto angerechnet wird. Für jedes Jahr, in dem eine versicherte Person Angehörige betreut hat, werden ihr Gutschriften angerechnet. Diese Gutschriften sind keine Geldzahlungen, können aber die AHV-Rente der Angehörigen verbessern und Altersarmut vorbeugen. Die Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse im jeweiligen Wohnsitzkanton geltend gemacht werden. Die Formulare für die Anmeldung finden Sie auf der Webseite ahv-iv.ch.
Zudem gibt es die Möglichkeit, dass das Familienmitglied, das gepflegt wird, Hilfslosenentschädigung beantragt. Eltern, die ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind betreuen, erhalten ausserdem eine Betreuungsentschädigung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).
Es gibt verschiedene Freiwilligenorganisationen, die pflegende Angehörige entlasten und ausbilden. Untenstehend finden Sie eine Auswahl aus der Region Luzern.
Die unbezahlte Care-Arbeit, die meist von Frauen geleistet wird, ist ein Armutsrisiko. Das fehlende Einkommen führt im Pensionsalter zu Vorsorgelücken und Altersarmut. Hier möchte Caritas präventiv eingreifen. Seit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes 2019 ist es in der Schweiz möglich, sich als pflegende Angehörige bei einer Organisation mit Spitex Lizenz anstellen und bezahlen zu lassen. Caritas hat bereits Erfahrung in der Betreuung von älteren Menschen zuhause und sieht hier eine Chance die Situation von pflegenden Angehörigen zu verbessern und für fairere Rahmenbedingungen zu sorgen.
Weitere Informationen finden Sie im Factsheet Was Angehörigenpflege mit Armut zu tun hat (PDF).
Das Angebot der Caritas ist eine Ergänzung zu den Leistungen von öffentlichen Spitex-Organisationen. Im Kanton Luzern gibt es keine öffentliche Spitex-Organisation, die pflegende Angehörige anstellt.
Zudem übernehmen Angehörige, die ihre Familienmitglieder pflegen, die Grundpflege. Die Behandlungspflege (wie Wundverbände anlegen und wechseln, Spritzen geben oder Medikamente verabreichen) wird weiterhin von öffentlichen Spitex-Organisationen übernommen. Caritas strebt eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Spitex-Organisationen an.
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