Für Verpflegung und Unterkunft rechnet man in der Schweiz pro Monat CHF 990. Das ist ein anerkannter und oft angewendeter Wert. Für die Berechnung der Sozialversicherungen und der Steuern gehört dieser Betrag zum Bruttolohn. Er muss im Lohnausweis separat aufgeführt sein. Wir fordern die Kosten für Verpflegung und Unterkunft von den Kunden nicht ein, weil sie diese in Natura leisten. Und wir zahlen den Betreuerinnen diesen Betrag nicht aus, weil sie diese Leistung in Natura bezogen haben.
Die Krankenkasse bezahlt die Leistungen der Pflege, wenn sie durch die Spitex ausgeführt wird. An die Betreuung bezahlt die Krankenkasse in der Regel nicht, ausser kleine Beiträge im Rahmen einer bestimmten Zusatzversicherung. Bei Pflegebedürftigkeit besteht aber ein Anspruch auf die sogenannte Hilflosenentschädigung. Diese steht unabhängig von Einkommen und Vermögen allen Pflegebedürftigen zu. Der Anspruch wird in der Regel von der Spitex abgeklärt (im Auftrag des Arztes) und bei der örtlichen AHV-Stelle beantragt. Die Entschädigung beträgt bei Hilflosigkeit leichten Grades CHF 237, mittleren Grades CHF 593, schweren Grades CHF 948. Ein Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung zeigt, wie man die bürokratischen Hürden bei der Hilflosenentschädigung überwindet.
Weder die Krankenkasse noch die Gemeinde beteiligen sich an den Kosten der 24 Stunden Betreuung, obwohl das Pflegeheim für sie bedeutend teurer wäre. Umso wichtiger ist es, diese Kosten bei der Steuererklärung in Abzug zu bringen. So gehen Sie vor:
1. Es braucht ein Arztzeugnis mit dem Text: "Als behandelnder Arzt von "Name/Vorname" bestätige ich, dass er/sie geistig und körperlich nicht mehr in der Lage ist, sein/ihr Leben ohne fremde Hilfe zu meistern". Dieses Arztzeugnis ist der Steuererklärung beizulegen. Oder Sie legen den vom Arzt unterzeichneten Fragebogen "Abzug von behinderungsbedingten Kosten" bei.
2. Das Total der Kosten der 24 Stunden Betreuung wird eingetragen unter "Behinderungsbedingte Kosten". Unter dem Punkt "Weitere Aufwendungen" schreibt man: "Betreuung zu Hause - 24 Stunden Betreuung der Caritas".
3. Sämtliche Rechnungen (Kopie) sind beizulegen.
Aufgrund der Rückmeldungen unserer Kunden wissen wir, dass Gemeinden einen Drittel, die Hälfte oder den ganzen Betrag der Caritas-Betreuung als Steuerabzug akzeptieren. Sie sollten es auf jeden Fall versuchen.
Caritas Schweiz zieht die Beiträge für die Sozial- und Unfallversicherungen, die Quellensteuer sowie die Prämien der Krankenversicherung direkt vom Lohn ab. Dadurch können wir garantieren, dass alle von uns eingesetzten Betreuerinnen gut versichert sind und sich legal in der Schweiz aufhalten. Bei der Pensionskassen bezahlt Caritas Schweiz 60% der Beiträge, die Angestellten 40%.
Wir vergüten unseren Caritas-Partner-Organisationen den Aufwand für die Auswahl und die Vorbereitung der Betreuerinnen. Zudem fliessen Beträge in einen Fonds für Bildung und Entwicklung ihrer Organisation und ihrer Teams. Zudem steht Caritas Care ihren Partnerorganisationen in Notfällen bei. Beispielsweise konnte Caritas Alba Iulia in Rumänien während der Corona Pandemie unterstützt werden. Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag.
«Alte Menschen verdienen es, dass sie liebevoll und mit Respekt betreut werden.
Deshalb bin ich mit Herz und Seele für sie da, in meiner Heimat und hier in der Schweiz.»
Ildikó P., Betreuerin, Miercurea-Ciuc (Rumänien)
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